Ablehnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung - Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nach § 153a StPO begründet im Rahmen der Billigkeitsentscheidung gem § 34 Abs 3a BVerfGG nicht die Annahme, dass die öffentliche Gewalt das Begehren des Beschwerdeführers für berechtigt erachtete - Zudem keine offensichtliche Gehörsverletzung durch Versagung von Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren bzgl einer strafprozessualen Beschlagnahme
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