Markenbeschwerdeverfahren – "EMTECON GmbH/TECCON" – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedanklich Verbindung – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
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