Aktenzeichen 3 StR 462/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:070319U3STR462.17.0
RCN:
RCNSS45R58KG4FKP3N

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 07.03.2019

Selbstleseverfahren in der Hauptverhandlung: Anforderung an die Bezeichnung der von der Selbstleseanordnung erfassten Urkunden im Sitzungsprotokoll

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