Aktenzeichen III B 9/13

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RCNSQLZEWC2F74XGNW

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 17.04.2014

Darlegung des Klärungsbedarfs bei geltend gemachter grundsätzlicher Bedeutung - Rückforderung des Kindergeldes - außergerichtliche Kosten des Beigeladenen

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