Aktenzeichen 3 StR 49/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:210422B3STR49.22.0
RCN:
RCNSQF4J5B3SQRQDGK

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.04.2022

Revision in Strafsachen: Wiedereinsetzungsantrag zur Erhebung der Sachrüge bei unklarer Rechtsmittelbegründung

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