Rechtsanwaltsvertrag mit einer bedürftigen Partei: Verpflichtung eines ehemals bei einer Sozietät angestellten und im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts zur Mandantenaufklärung über die gebührenrechtlichen Folgen der Auftragserteilung an die Sozietät
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