Aktenzeichen V ZB 223/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:190718BVZB223.17.0
RCN:
RCNSPL5RZ5K92RP4YR

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.07.2018

Beschwerde in Abschiebungshaftverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur Beiziehung der Ausländerakte und Gewährung der Einsichtnahme durch den Betroffenen

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