Aktenzeichen VIII ZR 181/12

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RCN:
RCNSP6B2UJM74HR4GT

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.12.2012

Mietvertrag über preisgebundenen Wohnraum: Rückwirkender Mietzuschlag wegen unwirksamer Schönheitsreparaturklausel; Anforderungen an die Darlegung eines Mietmangels

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