Aktenzeichen XI R 40/10

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RCNSNAQRLRBF7TXWHD

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 29.08.2012

Eine "XY-Bau-GmbH i.G." kann bei einer Adressierung des Umsatzsteuerbescheides an eine "XY-Bau-GbR" als Inhaltsadressatin hinreichend genau bezeichnet sein - GmbH i.G. als Personengesellschaft - Einwendungen gegen Haftungsinanspruchnahme der Gesellschafter einer "echten" bzw. "unechten" Vorgesellschaft

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