Eine "XY-Bau-GmbH i.G." kann bei einer Adressierung des Umsatzsteuerbescheides an eine "XY-Bau-GbR" als Inhaltsadressatin hinreichend genau bezeichnet sein - GmbH i.G. als Personengesellschaft - Einwendungen gegen Haftungsinanspruchnahme der Gesellschafter einer "echten" bzw. "unechten" Vorgesellschaft
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