(Keine entsprechende Anwendung von § 126 Abs. 4 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter - Bekanntgabe des Übertragungsbeschlusses - Richtiger Beklagter beim Begehren auf die Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses)
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