Aktenzeichen 3 StR 11/10

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RCNSM8AX8MFU5AEGDK

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.02.2010

Besonders schwerer Raub: Schreckschusspistole als Waffe; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei verminderter Schuldfähigkeit durch Genuss von Alkohol

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