Aktenzeichen VI ZR 497/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:160816BVIZR497.15.0
RCN:
RCNSLVYAPRPHSLRJYX

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.08.2016

Gesetzliche Unfallversicherung: Grob fahrlässige Verursachung eines Arbeitsunfalls bei Verletzung eines Kindes durch einen Gabelstapler; entsprechende Anwendung des Familienprivilegs im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruchs

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