Aktenzeichen X B 50/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:B.051120.XB50.20.0
RCN:
RCNSKYZF9HLRA3KNZU

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 05.11.2020

(Keine Anwendung von § 129 AO auf die maschinelle Gewährung und Rückforderung von Altersvorsorgezulagen nach § 90 Abs. 1 bis 3 EStG)

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