Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 26.08.2013
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 20 Abs 3 GG durch Anordnung der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus – „Fall Mollath“
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