Stattgebender Kammerbeschluss: Belastung eines Notars mit Kosten eines Notarbeschwerdeverfahrens (§ 54 BeurkG) verletzt Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot - Notar auch bei eigenem "Antrag auf gerichtliche Entscheidung" kein Beteiligter im Verfahren gem § 54 BeurkG - Wiedereinsetzung von Amts wegen bei unrichtiger fachgerichtlicher Rechtsmittelbelehrung und unverschuldeter Versäumung der Beschwerdefrist
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