Aktenzeichen AN 17 S 21.00679

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RCN:
RCNSHEJC7ZTUEQD4F4

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VG Ansbach: Entscheidung vom 15.07.2021

Drittanfechtung (Eilrechtschutz), Gebietserhaltungsanspruch, Gebietsprägungserhaltungsanspruch, Festlegung zur Anzahl der Wohneinheiten im Bebauungsplan, Begriff des Doppelhauses, kein(e) Befreiung/versteckter Dispens von nicht drittschützenden Festsetzungen des Bebauungsplans, keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme, vorgetragene mangelnde Erschließung

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