Stattgebender Kammerbeschluss: Zwangsmedikation eines untergebrachten Betreuten auf Grundlage von § 1906 BGB aF verletzt Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) - Anforderungen an die substantiierte Begründung einer Urteilsverfassungsbeschwerde - kein Wegfall des Rechtsschutzinteresses durch zwischenzeitliche Entlassung aus Unterbringung
Öffnen