Aktenzeichen 3 StR 544/14

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.02.2015

Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; indizielle Bedeutung des Vorstellungsbildes der Geschädigten für die Feststellung des Tatentschlusses beim versuchten Betrug

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