Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 11.05.2010
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf kommunaler Ebene - kein mit der Verfassungsbeschwerde rügefähiges Recht auf Wählbarkeit bei Kommunalwahlen
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