Aktenzeichen III B 78/12

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RCNSD88KT8PCQ3USNF

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 12.10.2012

Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer zur Fortbildung des Rechts aufgeworfenen Rechtsfrage - Geschlossene Form der Fahrtenbuchführung

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