Aktenzeichen V ZR 137/13

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RCNSCZKDB2N6E45JRQ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 07.03.2014

Verzicht auf Duldung eines Notwegrechts: Dingliche Wirksamkeit bei Eintragung einer entsprechenden Grunddienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück; Gewährung eines Notwegrechts für die Einzelrechtsnachfolger

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