Ruhestandsversetzung, Dienstunfähigkeit, Amtsärztliches Gutachten, Heilung von Verfahrens- und Formfehlern bei Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung erst im Widerspruchsverfahren, Kein Verfahrensfehler im Ruhestandsversetzungsverfahren bei fehlendem Ergreifen von frühzeitigen präventiven Maßnahmen zum Schutz schwerbehinderter Beamter
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