Aktenzeichen V ZB 227/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:130918BVZB227.17.0
RCN:
RCNSBEUSW7A2HUFNC2

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.09.2018

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sicherstellung der Eintragung einer ausreichenden Vorfrist in den Fristenkalender durch allgemeine Anweisung; Ursächlichkeit der unterbliebenen Notierung einer Vorfrist für die Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist

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