Aktenzeichen I R 72/11

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ECLI:
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RCN:
RCNSAXYMWTKP6A7XCD

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 09.01.2013

(Kein Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 KStG 2002 a.F. für vergeblichen sog. Due-Diligence-Aufwand)

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