Aktenzeichen 21 U 3297/23 e

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNSARS64G37PPUCU6

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OLG München: Entscheidung vom 06.12.2023

Sittenwidrigkeit, Maßgeblicher Zeitpunkt, Abschalteinrichtung, Klagepartei, Diesel-Skandal, Berufungsrücknahme, Verjährungsfrist, Beginn der Verjährung, Differenzschaden, für Schadenersatzansprüche, Fahrzeugerwerb, gesetzliches Schuldverhältnis, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Kaufvertrag, Klageabweisung, Sekundäre Darlegungslast, Erfahrungssätze, EG-FGV, Gerichtskostengesetz, Anspruchsbegründender Umstand

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