Aktenzeichen 5 StR 512/12

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ECLI:
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RCN:
RCNSAHMBA439U373JP

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.10.2012

Abgekürzte Gründe des Strafurteils wegen nicht rechtzeitig zu den Akten gelangter aber fristgemäß eingegangener Revisionsschrift: Voraussetzungen und Frist für die Ergänzung der Urteilsgründe

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