Aktenzeichen XII ZR 29/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:060416UXIIZR29.15.0
RCN:
RCNSA46DL7BK7VZCYP

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.04.2016

Gewerberaumietvertrag: Einschränkung der Aufrechnungsmöglichkeit mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

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