Aktenzeichen 5 C 13/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2024:180124U5C13.22.0
RCN:
RCNS9UWEQKTKNBLHSD

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 18.01.2024

Berücksichtigung von Kfz-Kosten bei der Berechnung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags

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