Aktenzeichen VII ZB 8/15

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RCNS9HBCTSRL7RGLZE

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.10.2015

Rechtswegabgrenzung bei Streitigkeit aus einem Handelsvertretervertrag eines Versicherungs- und Bausparkassenvertreters: Vertragliches Tätigkeitsverbot bei ausschließlicher Bindung an ein Finanzdienstleistungsunternehmen und seine Produktpartner; Ermittlung der in den letzten 6 Monaten des Vertragsverhältnisses bezogenen Durchschnittsvergütung für die Prüfung arbeitsgerichtlicher Zuständigkeit

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