Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch eines mit einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden volljährigen erwerbsfähigen Kindes unter 25 Jahren auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - keine Grundrechtsverletzung durch Zubilligung eines lediglich geminderten Regelbedarfs (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 2 SGB II ) trotz Erwerbsunfähigkeit des Vaters der Betroffenen - Rüge einer Verletzung des Gleichheitssatzes im Hinblick auf § 21 Abs 2 SGB 2 (Schwangerenmehrbedarf) unzureichend substantiiert
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