Aktenzeichen 8 BV 24/21

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNS7WCS3YZ9XM82JS

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ArbG Nürnberg: Entscheidung vom 23.04.2021

Coronavirus, SARS-CoV-2, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Einigungsstelle, Leistungen, Versorgung, Mitbestimmungsrecht, Sonderzahlung, Mitbestimmung, Arbeitgeber, Beteiligung, Vorstand, Zustimmung, Ausland, Betriebsratsmitglied, Mitbestimmung des Betriebsrats, Mitbestimmung des Betriebsrates, freiwillige Leistung

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