Aktenzeichen IX ZR 113/10

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RCNS7HAHH6ECA5JMFL

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 07.05.2013

Insolvenzanfechtung: Vorzeitige Fälligstellung eines Darlehens in einem Änderungsvertrag als Anfechtungsgrund; Feststellung der Zahlungsunfähigkeit anhand einer Liquiditätsbilanz oder der Zahlungseinstellung

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