Aktenzeichen B 9 V 43/15 B

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2015:141015BB9V4315B0
RCN:
RCNS7ASSHDPX9MVHSX

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Beschluss vom 14.10.2015

Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - mittelbarer Schockschaden des Sekundäropfers - Schock durch Nachricht vom späteren Tod des Primäropfers im Krankenhaus - Unmittelbarkeitszusammenhang

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