Aktenzeichen I ZR 45/09

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RCNS6XU5YNE9HC72SE

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.06.2010

Markenverletzung beim Parallelimport von Arzneimitteln: Bemessung des Schadensersatzes nach dem Verletzergewinn und auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr

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