Aktenzeichen I B 57/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:BA.040320.IB57.18.0
RCN:
RCNS6GNHLS492QDFER

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 04.03.2020

Gemeinnützigkeitsrechtliches Ausschließlichkeitsgebot - Zurechnung von Beteiligungseinkünften - Zurückverweisung im AdV-Beschwerdeverfahren

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