Aktenzeichen 2 MV 5/22

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RCN:
RCNS5ZUXLKD3Q6HRDP

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Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg: Urteil vom 19.10.2022

Eingruppierung, Entgeltgruppe, Behinderung, Zustimmung, Anerkennung, Mitarbeitervertretung, AVR, Anlage, Ausbildung, Klage, Berufsausbildung, Auslegung, Arbeitsvorgang, Erziehungsdienst, behinderte Menschen, Zustimmung zur Eingruppierung, Ersetzung der Zustimmung

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