Aktenzeichen 2 StR 490/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:290322B2STR490.21.0
RCN:
RCNS5VAN2PCB2PCSM8

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.03.2022

Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit dem Herstellen kinderpornographischer Schriften

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