Aktenzeichen V ZB 301/10

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RCN:
RCNS5EXYDDA35PEN23

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.04.2011

Berufungsverwerfung wegen Nichterreichens der Berufungssumme: Notwendiger Inhalt des Verwerfungsbeschlusses bei Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde

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