Nichtannahmebeschluss: Verfassungswidrige fachgerichtliche Entscheidung stellt idR objektive Amtspflichtverletzung iSd § 839 BGB dar, ist allerdings nicht zwingend auch subjektiv vorwerfbar (verschuldet) - hier: erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Amtshaftungsansprüchen nach verfassungswidrigen Entscheidungen in einer Betreuungssache
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