Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 22.11.2012
Nichtannahmebeschluss: Teilweise unzulässige, im Übrigen mangels schweren Nachteils (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG) erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den prozessordnungswidrigen Erlass eines Versäumnisurteils
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