Aktenzeichen 2 BvL 9/08, 2 BvL 10/08, 2 BvL 11/08, 2 BvL 12/08

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:ls20120604.2bvl000908
RCN:
RCNS3TGF7Y5BATFET5

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 04.06.2012

Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und Bestimmtheit der vorgelegten Normen geltend macht - hier: unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit, insbesondere hinreichender Bestimmtheit von § 2 Abs 1 des "Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet" (DbAG; juris: AusglBGG) idF des "Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet" (SER/DbAG-ÄndG; juris: EntschR/AusglBGGÄndG) vom 19.06.2006 - Zweifel an der hinreichenden Darlegung der Entscheidungserheblichkeit - unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm - insb unzureichende Auseinandersetzung mit naheliegenden Auslegungsalternativen

Öffnen
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.