Aktenzeichen 1 StR 641/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:220420B1STR641.19.0
RCN:
RCNS2ZNLYLLFTJ2X69

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.04.2020

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beendigung der Tat; Tateinheit mit Ausführungshandlungen nach Vollendung bis zur Beendigung der Tat

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