Aktenzeichen III ZR 21/12

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RCN:
RCNS2DV878BZK74AAY

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.11.2012

Haftung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs für eine fehlerhafte Lageplanerstellung und Gebäudeeinmessung im Bundesland Berlin

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