Aktenzeichen 2 BvR 2116/11

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RCNRZGPJSVU5VDYT35

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 11.07.2014

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch Verurteilung eines Domainregistrars aufgrund Drittschuldnerhaftung (§§ 840 Abs 2 S 2, 857 Abs 1 ZPO) nach erfolgloser Zwangsvollstreckung in eine Internet-Domain

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