Aktenzeichen X ARZ 573/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2015:081215BXARZ573.15.0
RCN:
RCNRZ9N3TBQNZBVUDL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.12.2015

Zuständigkeitsbestimmung für eine Schadensersatzklage wegen unrichtiger Kapitalmarktinformationen: Notwendiger Sachvortrag zur Verwendung einer öffentlichen Kapitalmarktinformation im Zusammenhang mit einem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

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