Aktenzeichen III ZR 303/14

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RCNRYZYBJM9B65LZF9

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.06.2015

Verjährungshemmende Wirkung der Einleitung eines Güteverfahrens im Streit um Schadensersatzansprüche aus Kapitalanlagegeschäften: Reichweite der Hemmungswirkung bei Ansprüchen gegen den Kapitalanlageberater bzw. Kapitalanlagevermittler bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

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