(Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine (vorrangig zu befriedigende) Masseverbindlichkeit - Auslegung des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO - Begleichung der auf Neuerwerb anfallenden Einkommensteuer aus insolvenzfreiem Vermögen)
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