Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 46 Abs 1 OWiG, § 44 StPO) trotz fehlender Rechtsbehelfsbelehrung - Keine Zurechnung des Anwaltsverschuldens in Fristfragen im Ordnungswidrigkeitenverfahren
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