Aktenzeichen VII B 154/10

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RCNRUWA5HUP2KRRP7T

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 24.03.2011

Bestimmungen des AktG oder GmbHG sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des BGH sind nicht maßgeblich für die Beurteilung eines biersteuerrechtlichen Abhängigkeitsverhältnisses

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