Aktenzeichen 5 StR 505/12

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RCNRURX6CUMED6DHLG

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.10.2013

Unerlaubtes Betreiben von Anlagen und unerlaubter Umgang mit gefährlichen Stoffen: Abgrenzung zwischen Beseitigung und Verwertung von Abfall; nachhaltige Verunreinigung des Grundwassers bei Verfüllung einer Teilfläche eines Kiessandtagebaugebiets mit aufbereitetem Klärschlammkompost

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